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Ehrenamtliche
Arbeit
Vorwort
Ehrenamtliche
Arbeit ist für das kirchliche Selbstverständnis und das alltägliche
Leben in der evangelischen Kirche prägend. Ohne Christinnen und Christen,
die unentgeltlich, freiwillig und eigenverantwortlich Aufgaben übernehmen
und kirchliches Leben gestalten, ist das breite und offene Angebot der
Volkskirche nicht möglich.
In
unserer westfälischen Landeskirche ist im Diskussionsprozess ,,Gemeinschaft
von Frauen und Männern in der Kirche" das Ehrenamt als ein Themenschwerpunkt
intensiv aufgenommen worden. Die Landessynode 1994 hat ,,Grundsätze
zur ehrenamtlichen Arbeit in der EKvW" beschlossen, die in dieser Broschüre
erneut veröffentlicht werden. Die Kirchenleitung möchte damit
die Wertschätzung des Ehrenamtes erhöhen und mit der Einführung
der entwickelten Nachweisformulare dazu beitragen, dass ehrenamtliche Arbeit
sichtbarer gemacht und auch zukünftig ermöglicht und gefördert
wird. Mit diesem Nachweisheft ,Ehrenamtliche Arbeit in der EKvW" sollen
allen Ehrenamtlichen die vom "Runden Tisch Ehrenamt" erarbeiteten Formulare
zur persönlichen Verwendung zur Verfügung stehen. Die Träger
(z.B. Kirchengemeinde, Verband, Verein) tragen die Verantwortung, dass
die "Grundsätze für die ehrenamtliche Arbeit" mit den Nachweisformularen
die notwendige Verbreitung und Beachtung bei allen Haupt- und Ehrenamtlichen
finden. Es wird empfohlen, dass Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
für ehrenamtliche Arbeit bestimmt werden.
Ich
wünsche mir, dass mit dieser Initiative der Kirchenleitung ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt und die Bedingungen des ehrenamtlichen
Engagements weiter verbessert und gefördert werden. ] [. I
Liebe
Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter!
Sie
sind ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ehrenamtlicher Mitarbeiter in der
Evangelischen Kirche von Westfalen. Darüber freuen wir uns, und wir
wünschen Ihnen viel Freude bei Ihrer Tätigkeit. Mit diesem Brief
wenden wir uns an Sie,
-
weil
wir Ihnen danken wollen für Ihr Engagement
-
weil
wir Sie ermutigen wollen, uns bei unserem Bemühen, die oft unsichtbare,
aber für unsere Kirche und die Gesellschaft so wichtige ehrenamtliche
Tätigkeit sichtbar zu machen und
-
weil wir
mit Ihnen weiter daran arbeiten wollen, die Bedingungen für Ihre ehrenamtliche
Arbeit zu verbessern.
Wir
danken Ihnen, weil Sie mit Ihrem Einsatz dafür stehen, dass die evangelische
Kirche als lebendige Kirche im Alltag der Menschen auf vielfältige
Weise sichtbar und spürbar wird. Die Lebenszeichen, die von Ihnen
ausgehen, sind doppelt wichtig in einer Gesellschaft, in der auf der einen
Seite allgemein das Misstrauen gegen Funktionäre und Profis wächst,
auf der anderen Seite von den Funktionären und Profis mehr erwartet
wird als sie leisten können.
Im
Ehrenamt geschieht viel unsichtbare Arbeit, die Menschen fördert und
glücklicher macht. Diese oft übersehene Arbeit wollen wir gemeinsam
mit Ihnen sichtbar machen und in ihrer positiven Bedeutung zur Geltung
bringen.
Um
dies langfristig zu erreichen, möchten wir mit Ihnen weiter daran
arbeiten, dass ehrenamtliche Tätigkeit, z.B. bei Bewerbung, Beruf,
Steuer und Rente, Berücksichtigung findet. Das ist ein Fernziel, aber
aktuell können die ausgefüllten Formulare schon jetzt für
Sie hilfreich bei Bewerbungen sein und Ihre Arbeit in der Gemeinde öffentlich
machen.
Grundlage
dafür sind die bereits 1994 von der westfälischen Landessynode
beschlossenen ,,Grundsätze zur ehrenamtlichen Arbeit in der Evangelischen
Kirche von Westfalen", die das ehrenamtliche, unentgeltliche und freiwillige
Engagement anerkennen, fördern und begleiten. Die ,,Grundsätze"
und die Formulare zum Nachweis ehrenamtlicher Tätigkeit, Erstattung
von Kosten und dem Nachweis über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung
finden Sie im zweiten Teil dieses Heftes.
Ehrenamtliche
Arbeit wird nicht entlohnt - aber der Mitarbeiterin und dem Mitarbeiter
sollen keine zusätzlichen Risiken und Kosten entstehen.
-
Sie sind
versichert. Fragen Sie nach, wo und wie Sie in Ihrer konkreten Situation
und Arbeit versichert sind.
-
Kosten
werden erstattet. Vereinbaren Sie eine klare Regelung, welche nachgewiesenen
Kosten (für Arbeitsmaterialien, Fahrten, Telefonate ...) erstattet
werden.
-
Fortbildungen
werden angeboten. Lassen Sie sich informieren und nutzen Sie die Angebote.
Mit
Ihnen hoffen wir, dass das Ehrenamt in unserer Kirche und in unserer Gesellschaft
weiter gefördert und attraktiv wird und immer mehr Freundinnen und
Freunde findet. Mit Ihnen vertrauen wir darauf, dass unsere Evangelische
Kirche von Westfalen auf diesem Weg immer deutlicher eine mitgliederfreundliche
Kirche wird, die glaubwürdig von der Menschenfreundlichkeit Gottes
reden kann.
Ihr
Runder
Tisch Ehrenamt

Grundsätze
für die ehrenamtliche Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen
Einleitung
Es
ist ein Kennzeichen der christlichen Gemeinde, dass jede und jeder ihre
und seine Gaben und Fähigkeiten in die Gemeinde einbringt zur Ehre
Gottes, zur Bewahrung der Schöpfung sowie zum Wohle der Nächsten
und der ganzen Gemeinde. Das entspricht dem Gedanken des Priestertums aller
Gläubigen.
Ehrenamtliche
Arbeit steht daher gleichwertig neben haupt- und nebenamtlicher Arbeit.
Alle unterschiedlichen Formen christlichen Engagements, ob es hauptamtlich
oder ehrenamtlich geschieht, sind Antwort auf den Dienst, den Gott an uns
getan hat.
In
der Barmer Theologischen Erklärung IV heißt es: ,,Die verschiedenen
Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über
die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten
und befohlenen Dienstes." Die unterschiedlichen Gaben, die einzelnen Christinnen
und Christen gegeben sind, stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern
ergänzen und bereichern sich gegenseitig. Frauen und Männer stellen
im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit in der Kirche ihre Zeit und Kraft
sowie ihre Kompetenzen und Qualifikationen zur Verfügung, um an den
vielfältigen seelsorglichen, gottesdienstlichen, missionarischen,
diakonischen, gesellschaftspolitischen, pädagogischen und organisatorischen
Aufgaben in der christlichen Gemeinde teilzuhaben. Die Annahme der Bereitschaft
zur Mitarbeit führt zu wechselseitigen Rechten und Pflichten.
Veränderungen
in der Gesellschaft haben Auswirkungen auf das ehrenamtliche Engagement.
Auch in der Kirche wandelt sich die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Arbeit.
Viele, meist jüngere Ehrenamtliche, suchen neue Formen freiwilliger
Mitarbeit. Besonders Frauen fordern auf dem Hintergrund eines gewachsenen
Selbstbewusstseins Anerkennung und Aufwertung ihrer ehrenamtlichen Arbeit
in der Kirche.
Eine
offene Diskussion über Chancen und Schwierigkeiten ehrenamtlicher
Arbeit ist notwendig. Die Klärung der Rechte und Kompetenzen der ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist deshalb Ziel dieser Grundsätze.
Sie sollen die Voraussetzungen verbessern, dass Frauen und Männer
unterschiedlichen Alters und in unterschiedlichen Lebenssituationen zu
ehrenamtlicher Arbeit in der christlichen Gemeinde ermutigt werden. Dazu
gehört, dass sie den Freiraum erhalten, ihre eigenen Vorstellungen
kreativ und phantasievoll zu verwirklichen.
Die
nachfolgenden Grundsätze bilden den Rahmen für die ehrenamtliche
Arbeit in den Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und Verbänden der Evangelischen
Kirche von Westfalen. Sie sind eingeladen, diesen Rahmen im Interesse der
ehrenamtlichen Arbeit auszufüllen.
1.
Ehrenamtliche Arbeit -
Rahmenbedingungen,
Würdigung und Anerkennung
Jedes
Gemeindeglied ist eingeladen, das Gemeindeleben aktiv mitzugestalten. Zahlreiche
Gemeindeglieder arbeiten freiwillig und unentgeltlich, also ohne ein Beschäftigungsverhältnis,
in den vielfältigen kirchlichen Arbeitsfeldern, so zum Beispiel in
Presbyterien und Synoden, in Besuchsdiensten und Arbeitskreisen, in Gruppen
und Initiativen oder bei Gemeindefesten und Sammlungen. Ehrenamtliche Arbeit
kann damit sowohl in Wahlämtern als auch in anderen Funktionen verantwortlich
wahrgenommen werden.
Diese
ehrenamtlich für die Kirche übernommenen Aufgaben fordern und
beanspruchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlicher
Weise.
Der
Respekt vor den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfordert
es, Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Tätigkeit Freude macht
und kein Gefühl des ,,Ausgenutztwerdens" entsteht. Befristung und
Begrenzung der Mitarbeit kann vor Überforderung schützen und
dazu beitragen, Motivation zu erhalten oder auch zu verstärken. Neben
den bisherigen Formen kontinuierlicher Mitarbeit sollten daher neue Möglichkeiten
der zeitlich befristeten Mitarbeit entwickelt und angeboten werden. Die
von den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbrachte Leistung
muss anerkannt werden:
-
Eine Absprache
zwischen der Trägerin oder dem Träger der Arbeit und der oder
dem ehrenamtlich Mitarbeitenden ist nötig, in der Art, Umfang und
Dauer der Mitarbeit geregelt werden. Diese Absprache kann auf Wunsch schriftlich
abgefasst werden.
-
Die ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine genaue Beschreibung ihrer
Aufgaben. Im Gespräch mit den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern sollen ihre Aufgaben konkret beschrieben werden. Ihrem Wunsch
nach einer Einarbeitungsphase ist zu entsprechen.
-
In Absprache
mit den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine angemessene
Form ihrer öffentlichen Beauftragung und Einführung gefunden
und durchgeführt.
-
Durch
öffentliche Würdigung und Anerkennung, zum Beispiel in Gottesdiensten
oder Gemeindeveranstaltungen, soll für ihre ehrenamtliche Mitarbeit
gedankt werden. Dafür müssen ebenfalls angemessene Formen und
symbolische Handlungen entwickelt werden.
-
Über
die geleistete ehrenamtliche Arbeit sind auf Wunsch aussagekräftige
Nachweise zu erstellen.
2.
Zusammenarbeit zwischen haupt-
und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit haupt-und nebenamtlichen
zusammen.
-
Für
eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit ist es notwendig, Kompetenzen
und Zuständigkeiten verbindlich festzulegen.
-
Zwischen
ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist
ein regelmäßiger Informationsaustausch notwendig. Dies gilt
insbesondere für das Verhältnis zu den Pfarrerinnen und Pfarrern.
Die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eines
Arbeitsbereiches sollen institutionalisierte Möglichkeiten haben,
Fragen, Erfahrungen und Anregungen auszutauschen. Dazu können insbesondere
Treffen der Mitarbeitenden, Dienstbesprechungen und Treffen zur allgemeinen
Beratung dienen.
-
Ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der Gestaltung ihres Arbeitsbereiches
in angemessener Form beteiligt, insbesondere an Planungen und Entscheidungen,
die ihre Arbeit betreffen, einschließlich der Bereitstellung und
Verwendung von Haushaltsmitteln für ihre Arbeitsfelder.
-
Ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können aus ihrem Kreis Vertrauenspersonen
wählen, die ihre Interessen gegenüber den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, gegenüber der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer und gegenüber
dem Leitungsgremium vertreten.
-
Ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist zur Vertretung ihrer Interessen die
regelmäßige Beratung mit anderen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu ermöglichen. Dies kann auch übergemeindlich
geschehen.
3.
Schweigepflicht
Ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden, falls sie
eine
entsprechende Tätigkeit übernommen haben, über Inhalt und
Umfang der Schweigepflicht informiert.
4.
Auslagenersatz
-
Ehrenamtliche
Arbeit in der Kirche geschieht unentgeltlich.
-
Ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf Erstattung ihrer in
Ausübung ihrer ehrenamtlichen Arbeit entstandenen Auslagen. Dazu zählen
insbesondere der Ersatz von Kosten für erforderliche Fahrten und Reisen,
Telefonate, Porto, Arbeitsmaterialien sowie für Geschenke an Dritte;
vor Übernahme der Aufgabe soll hierüber ein Rahmen abgesprochen
werden. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über ihren
Anspruch auf Erstattung der in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Arbeit
entstandenen Auslagen zu informieren. Die Haushaltsmittel sind zur Verfügung
zu stellen.
Die
im Zusammenhang mit dem Ehrenamt entstandenen unvermeidlichen Kosten für
die Betreuung von unterhaltsberechtigten Angehörigen werden im Rahmen
der üblichen Sätze nach vorheriger Absprache übernommen.
5.
Fortbildung
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter benötigen regelmäßige Vorbereitung, Begleitung
und Fortbildung in fachlicher und persönlicher Hinsicht; auch ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein Recht darauf. Dies bedeutet:
-
Ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über Fortbildungsangebote zu
informieren und zu beraten. Ihnen ist die Möglichkeit zu geben, hieran
teilzunehmen. Die Träger der Arbeit können auch selbst Fortbildungsveranstaltungen
durchführen. Ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind
über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und die damit erworbenen
Qualifikationen Bescheinigungen auszustellen.
-
Die
Kosten der Fortbildung sind vom Träger der Arbeit zu übernehmen.
Ein angemessener Eigenanteil kann von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
gefordert werden. In begründeten Einzelfällen kann zu den Kosten
der Fortbildung auch die Übernahme der Aufwendungen im Rahmen der
üblichen Sätze gehören, die für diesen Zeitraum bei
der Betreuung unterhaltsberechtigter Angehöriger entstehen.
6.
Rechtsinformationen
Ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Rechtssicherheit und daher Informationen
über versicherungs- und steuerrechtliche Fragen in Zusammenhang mit
ihrer Arbeit.
-
Notwendige
Informationen über Unfall-, Haftpflicht- und Dienstreise-Kasko-Versicherungen
sowie zum Steuerrecht müssen von der Trägerin oder dem Träger
der Arbeit gegeben werden.
-
Ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die erwerbstätig sind, sollen darüber
informiert werden, inwieweit ihnen Sonderurlaub für ihre ehrenamtliche
Arbeit zusteht.
Versicherungen
Die
Evangelische Kirche von Westfalen hat für sich, ihre Kirchenkreise,
Kirchengemeinden und deren Einrichtungen eine Sammel-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen. Die Zusammenstellung des Vertragswerkes ist der Rechtssammlung
,,Das Recht in der Evangelischen Kirche von Westfalen" (Nr. 990) zu entnehmen.
Die
Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz gegenüber
allen Ansprüchen, die aus gesetzlicher Haftpflicht gegen Kirchengemeinden
usw. und ihre (auch ehrenamtlichen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltend
gemacht werden. Versichert sind Personenschäden je Ereignis
-
ohne weitere
Begrenzung für die einzelne Person 3.000.000 DM · erhöhter
Versicherungsschutz für Diakonie- und Sozialstationen5.000.000 DM
-
Sachschäden
je Ereignis bis zu 500.000 DM
-
Vermögensschäden,
die nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind, je Verstoß
bis zu 100.000 DM
Die
Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz für alle Personen,
welche im Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen oder einer ihrer
Gliederungen Kirchen, Gemeindehäuser und sonstige Gebäude, Räume
oder Grundstücke, auch Friedhöfe, die im Eigentum, im Besitz
oder in Benutzung oder Verwaltung der Kirche stehen und für kirchliche
Zwecke verwendet werden, zur Verrichtung einer Andacht, zur Teilnahme an
einem Gottesdienst oder anderen kirchlichen Veranstaltungen oder zur Erledigung
dienstlicher oder persönlicher Angelegenheiten aufsuchen und dabei
einen Unfall erleiden. Versichert sind folgende Leistungen:
-
50.000
DM für den Fall dauernder Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)
-
5.000
DM für den Todesfall
-
2.000
DM für Heilkosten
-
1.500
DM für Bergungskosten und bis zu
-
200 DM
für Ersatz oder Reparatur von bei einem Unfall beschädigten Brillen.
Einzelheiten
zum versicherten Personenkreis und zum Deckungsumfang sind dem o.a. Vertragswerk
(RS Nr. 990) zu entnehmen.
Zusätzlich
besteht seit 1999 eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für
die Evangelische Kirche von Westfalen, ihre Kirchenkreise, kirchlichen
Verbände, Gliederungen und Einrichtungen. Sie bietet Versicherungsschutz
zugunsten aller verfassungsmäßig berufenen Vertreterinnen oder
Vertreter, Pfarrerinnen und Pfarrer, Beamten, Angestellten, Arbeiterinnen
oder Arbeiter sowie der Inhaber von Ehrenämtern und von unentgeltlich
tätigen Personen (ehrenamtlich Mitarbeitenden), die bei der EKvW usw.
tätig sind. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass ein
Dritter wegen eines bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit
begangenen Verstoßes einen Vermögensschaden geltend macht.
Über
weitere Einzelheiten des Versicherungsschutzes informiert die Kirchengemeinde/die
kreiskirchliche Verwaltung. Für die kirchlichen Werke und Verbände
(z.B. Frauenhilfe, CVJM) bestehen gesonderte Regelungen, die beim jeweiligen
Träger zu erfahren sind.
Informationen
über Fortbildungsangebote erhalten Sie bei den örtlichen Trägern
ehrenamtlicher Arbeit oder in folgenden überregionalen Einrichtungen:
Ev.
Frauenhilfe in Westfalen e.V.
Feldmühlenweg
19, 59494 Soest
Tel.:
0 29 21/3 71-0, Fax: 0 29 21/40 26
email:
frauenhilfe@ekvw.de
Frauenreferat
der EKvW
01pe
35, 44135 Dortmund
Tel.:
02 31/54 09-30/-31, Fax: 02 31/54 09-38
email:
FrauenreferatEKvW@t-online.de
Intemet: www. FrauenreferatEKvW.
de
Institut
für Aus-, Fort- und Weiterbildung Iserlohner Straße 25, 58239
Schwerte
-
Arbeitsstelle für Gottesdienst und Kirchenmusik - Pastoralkolleg
-
Predigerseminar
Tel.:
0 23 04/7 55-0, Fax: 0 23 04/7 55-1 57 email: institut-afw@institut-afw.de
Institut
für Kirche und Gesellschaft
Berliner
Platz 12, 58638 Iserlohn
-
Ev. Akademie Iserlohn
-
Sozialamt
-
Männerarbeit der EKvW
-
Umweltreferat
-
Ländl. Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit - Seelsorge an KDV und
ZDL
Tel.:
023 71/3 52-0, Fax: 023 71/3 52-169 email: Institut@kircheundgesellschaft.de
Interner: www.kircheundgesellschaft.de
Amt
für Missionarische Dienste
Olpe
35, 44135 Dortmund
Tel.:
02 31/5409-60, Fax: 02 31/5409-66
email:
amd.ekvw@gmx.de
Internet:
www. amd-westfalen.de
Amt
für Jugendarbeit der EKvW
Iserlohner
Straße 25, 58239 Schwerte
Tel.:
0 23 04/7 55-0, Fax: 0 23 04/7 55-2 48
Ev.
Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V. 0lpe 35, 44135 Dortmund
Tel.:
02 31/5409-40, Fax: 02 31/5409-49
email:
ebw@ebwwest.de
Ev.
Familienbildungswerk e.V.
Friesenring
32-34, 48147 Münster
Tel.:
02 51/2709-3 10, Fax: 02 51/2709-3 02
email:
kratz-trutti@ dw-westfalen.de
Diakonisches
Werk der EKvW
Friesenring
32-34, 48147 Münster
-
EKH
-
Flüchtlingsarbeit
-
Eine-Welt-Arbeit
-
Besuchs- und Sammlungsdienste
-
Bahnhofsmission
Tel.:
02 51/2709-0, Fax: O2 51/2709-5 73
email:
info@dw-westfalen.de Internet:
www.dw-westfalen.de
Evangelische
Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt
Altstädter
Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Tel.:
05 21/5 94-0, Fax: 05 21/5 94-1 29
email:
Landeskirchenamt@lka.ekvw.
de Internet: www.ekvw. de
Beteiligung
am ,,Runden Tisch Ehrenamt"
Frauenarbeit:
Ev.
Frauenarbeit in Westfalen
Ev.
Frauenhilfe in Westfalen
Pfarrfrauendienst
Frauenreferat
der EKvW
Ämter
der EKvW:
-
Institut
für Kirche und Gesellschaft (Männerarbeit) Amt für Missionarische
Dienste
-
Amt für
Jugendarbeit
-
Institut
für Aus-, Fort- und Weiterbildung (Kirchenmusik, Kindergottesdienst)
-
Diakonisches
Werk der EKvW
andere
Verbände und Initiativen:
-
Verband
Ev. Büchereien in Westfalen Telefonseelsorge
-
Hospizarbeit
-
Eltern-Kind-Gruppen-Arbeit
Kontaktstellenarbeit für ehrenamtliche Arbeit
-
Vertreterinnen
und Vertreter der Kirchenkreis-und Gemeindeebene und des Landeskirchenamtes
(
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